Die Erfassung von Arbeitszeiten ist längst nicht mehr nur eine Frage der Stundenzettel. In einer zunehmend digitalisierten Arbeitswelt stehen Unternehmen vor neuen und komplexen Herausforderungen. Ob gesetzliche Anforderungen, flexible Arbeitsmodelle oder technische Hürden – die Zeiterfassung ist für viele Betriebe ein sensibles Thema.
Biometrische Daten (Fingerabdruck, Gesichtserkennung) stellen Hochrisikodaten im Sinne der DSGVO dar. Der Einsatz ist meist unverhältnismäßig, da einfachere Alternativen wie Chipkarten oder PINs ausreichend sind. Zudem sollten Unternehmen bei Nutzung zwingend eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchführen und die Notwendigkeit klar dokumentieren
Laut dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) gibt es über 400 Millionen Überstunden auf den Arbeitszeitkonten in Deutschland. Trotzdem haben viele Firmen noch keine Zeiterfassung eingeführt.
Auf dem Arbeitsmarkt finden sich hauptsächlich zwei Arbeitszeitmodelle. Die Vertrauensarbeitszeit und das kontrollierte Arbeitszeitkonto. Was ist der Unterschied?
Ursprünglich, bzw. bis zum EuGH-Urteil im Mai 2019 hatten Unternehmen lediglich die Pflicht, die Überstunden der Mitarbeiter zu dokumentieren. Dabei ging es um die Arbeitszeit, die über die 8 Stunden hinaus ging, sowie Sonn- und Feiertagsarbeit. Jetzt sieht die Situation anders aus.
Die Erfassung von Arbeitszeiten ist in Deutschland und der gesamten EU aufgrund verschiedener Gerichtsurteile, einige sind noch ausstehend, verpflichtend. Sie dient dazu, die von Beschäftigten geleisteten Stunden zu dokumentieren und sicherzustellen, dass die gesetzlichen Arbeitszeiten und vor Allem Pausen eingehalten werden. Trotz dieser Vorschrift gibt es leider immer noch viele Arbeitnehmer, die ihre Arbeitszeiten nicht erfassen.