In vielen Unternehmen stempeln sich Mitarbeitende per Fingerabdruckscanner oder Gesichtserkennung in die Arbeitszeiterfassung ein. Das wirkt auf den ersten Blick attraktiv, da sie fälschungssicher und komfortabel ist. Zusätzlich verhindert dieses Einstempeln den Missbrauch, wie z.B. das “Buddy Punching”, bei dem ein Kollegen für andere einstempeln. Doch was recht praktisch klingt, wirft erhebliche datenschutzrechtliche Probleme auf.
Laut dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) gibt es über 400 Millionen Überstunden auf den Arbeitszeitkonten in Deutschland. Trotzdem haben viele Firmen noch keine Zeiterfassung eingeführt.
Auf dem Arbeitsmarkt finden sich hauptsächlich zwei Arbeitszeitmodelle. Die Vertrauensarbeitszeit und das kontrollierte Arbeitszeitkonto. Was ist der Unterschied?
Ursprünglich, bzw. bis zum EuGH-Urteil im Mai 2019 hatten Unternehmen lediglich die Pflicht, die Überstunden der Mitarbeiter zu dokumentieren. Dabei ging es um die Arbeitszeit, die über die 8 Stunden hinaus ging, sowie Sonn- und Feiertagsarbeit. Jetzt sieht die Situation anders aus.
Die Erfassung von Arbeitszeiten ist in Deutschland und der gesamten EU aufgrund verschiedener Gerichtsurteile, einige sind noch ausstehend, verpflichtend. Sie dient dazu, die von Beschäftigten geleisteten Stunden zu dokumentieren und sicherzustellen, dass die gesetzlichen Arbeitszeiten und vor Allem Pausen eingehalten werden. Trotz dieser Vorschrift gibt es leider immer noch viele Arbeitnehmer, die ihre Arbeitszeiten nicht erfassen.